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Deutsches IVF-Register e.V.

Einführung

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Das Deutsche IVF-Register ist eine Maßnahme der Qualitätssicherung, die seit 1982 Daten aus dem Bereich der humanen Reproduktionsmedizin in Deutschland  erhebt.

 

IVF steht für in-vitro Fertilisation und stellt eine moderne Behandlungsmaßnahme im Rahmen des unerfüllten Kinderwunsches dar. IVF bedeutet in diesem Zusammenhang nicht nur Reagenzglas-Befruchtung, sondern umfasst auch sämtliche anderen aktuellen Techniken dieses hochspezialisierten Fachgebietes.

 

Die Teilnahme am Register ist inzwischen gemäß Berufsordnung verpflichtend. Zur Entwicklung und zur Struktur ist der Artikel "Das Deutsche IVF-Register als Instrument der Qualitätssicherung und zur Beratung der Patienten" R. Felberbaum, W. Dahncke (2000) Volume 33, Issue 11, pp 800-811 Der Gynäkologe erschienen.

 

In der nun fast 20 jährigen Geschichte der DIR hat sich die Art der Datenerhebung weiterentwickelt. Einige relevante Schritte faßt die folgende Tabelle zusammen:

 

 

1982

Gründung des Deutschen IVF-Registers DIR durch Prof. Dr. Frank Lehmann (Uni Lübeck, Städtischen Kliniken Bielefeld - Rosenhöhe) mit Sitz an der Ärztekammer Westfalen-Lippe in Münster (Frau Dr. H. Haeske-Seeberg).

Die Datenerfassung erfolgte zunächst durch Meldebögen.

Besonderheit: Gründung des Registers durch Ärzte, lange vor legislativer und standesrechtlicher Regelung, zunächst freiwillige Teilnahme.

1990

Entwicklung einer Erfassungssoftware auf Basis einer d-base Datenbank durch die Firma Seeberg GmbH bzw. Medis GmbH. 18 Versionen von dieser Software (IVF-C, MEDIS) wurden entwickelt.

1993

Leitung des Registers durch Prof. Hanns-Kristian Rjosk, München.

1995

Leitung des Registers durch Prof. Ricardo E. Felberbaum, Lübeck. Ansiedlung des Registers an der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Bad Segeberg.

1996

Das Register wird offiziell eine Einrichtung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), getragen von der Arbeitsgemeinschaft für Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin (AGGEF, heute Deutschen Gesellschaft für Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin, DGGEF) und dem Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands (BRZ).

Die Datensammlung wird um wissenschaftliche Auswertungen und einen Jahresbericht erweitert.

Letzter Jahrgang mit paralleler Auswertung von Daten übermittelt mit Disketten und Bögen. Einführung einer neuen Erfassungssoftware auf Basis einer File-Maker-Pro Datenbank (DIR, K.I.S. RecDate) mit Hilfe der Industrie.

1997

Einführung der Prospektivität (Beginn der Zyklusdokumentation in die Erfassungssoftware soll spätestens 8 Tage nach Stimulationsbeginn erfolgt sein).

1998

Vorstellung der ersten Version eines "Pflichtenheftes" auf einem Anwender-Treffen in der Ärztekammer Schleswig-Holstein zur Neustrukturierung der Erfassungssoftware.

1999

Die Teilnahme am Register wird verpflichtend in den Richtlinien zur Durchführung der assistierten Reproduktion der Bundesärztekammer und Bestandteil der Berufsordnung.

2002

Weiterentwicklung der Erfassungssoftware durch Mitarbeiter der Ärztekammer Schleswig-Holstein (DIR-PRO) und Etablierung dieses Portals.

2003

DIRpro soll fertig gestellt werden.

 

Ohne Förderung seitens der Industrie ist in vielen Ländern die Etablierung und Weiterführung medizinischer Register im Bereich der humanen Reproduktionsmedizin nicht möglich.

Somit ist auch in Deutschland dank einiger Unternehmen eine kontinuierliche und problemorientierte Entwicklung möglich gewesen. Hierbei sei betont, dass eine Einflussnahme auf die Datenerhebung, Auswertung und Präsentation nicht stattgefunden hat oder  stattfindet.

 
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