Das
Deutsche IVF-Register ist eine Maßnahme der Qualitätssicherung, die seit 1982
Daten aus dem Bereich der humanen Reproduktionsmedizin in Deutschland erhebt.
IVF
steht für
in-vitro Fertilisation und stellt eine moderne Behandlungsmaßnahme im Rahmen
des unerfüllten Kinderwunsches dar. IVF bedeutet in diesem Zusammenhang nicht nur
Reagenzglas-Befruchtung, sondern umfasst
auch sämtliche anderen aktuellen Techniken dieses hochspezialisierten
Fachgebietes.
Die Teilnahme am
Register ist inzwischen gemäß Berufsordnung verpflichtend. Zur Entwicklung und zur Struktur ist der
Artikel
"Das Deutsche IVF-Register als Instrument der Qualitätssicherung und zur
Beratung der Patienten" R. Felberbaum, W. Dahncke (2000) Volume 33, Issue
11, pp 800-811 Der Gynäkologe erschienen.
In
der nun fast 20 jährigen Geschichte der DIR hat sich die Art der Datenerhebung
weiterentwickelt. Einige relevante Schritte faßt die folgende Tabelle zusammen:
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1982
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Gründung
des Deutschen IVF-Registers DIR
durch Prof. Dr. Frank Lehmann (Uni
Lübeck, Städtischen Kliniken
Bielefeld - Rosenhöhe) mit Sitz an
der Ärztekammer Westfalen-Lippe in
Münster (Frau Dr. H.
Haeske-Seeberg).
Die
Datenerfassung erfolgte zunächst
durch Meldebögen.
Besonderheit:
Gründung des Registers durch
Ärzte, lange vor legislativer und
standesrechtlicher Regelung,
zunächst freiwillige Teilnahme.
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1990
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Entwicklung
einer Erfassungssoftware auf Basis
einer d-base Datenbank durch die
Firma Seeberg GmbH bzw. Medis
GmbH. 18 Versionen von
dieser Software (IVF-C, MEDIS)
wurden entwickelt.
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1993
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Leitung
des Registers durch Prof. Hanns-Kristian
Rjosk,
München.
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1995
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Leitung
des Registers durch Prof.
Ricardo E. Felberbaum, Lübeck.
Ansiedlung des Registers an
der Ärztekammer
Schleswig-Holstein, Bad
Segeberg.
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1996
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Das Register wird offiziell
eine Einrichtung der
Deutschen Gesellschaft für
Gynäkologie und Geburtshilfe
(DGGG),
getragen von der
Arbeitsgemeinschaft
für Gynäkologische
Endokrinologie und
Fortpflanzungsmedizin (AGGEF,
heute
Deutschen Gesellschaft für
Gynäkologische
Endokrinologie und
Fortpflanzungsmedizin,
DGGEF) und dem
Bundesverband
Reproduktionsmedizinischer
Zentren Deutschlands (BRZ).
Die Datensammlung wird um
wissenschaftliche Auswertungen
und einen Jahresbericht
erweitert.
Letzter
Jahrgang mit paralleler
Auswertung von Daten
übermittelt mit Disketten und
Bögen. Einführung einer
neuen Erfassungssoftware auf
Basis einer File-Maker-Pro
Datenbank (DIR, K.I.S. RecDate)
mit Hilfe der Industrie.
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1997
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Einführung
der Prospektivität
(Beginn der
Zyklusdokumentation in die
Erfassungssoftware soll
spätestens 8 Tage nach
Stimulationsbeginn erfolgt
sein).
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1998
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Vorstellung
der ersten Version eines
"Pflichtenheftes"
auf einem Anwender-Treffen
in der Ärztekammer
Schleswig-Holstein
zur Neustrukturierung der
Erfassungssoftware.
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1999
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Die
Teilnahme am Register wird
verpflichtend in den
Richtlinien zur
Durchführung der
assistierten Reproduktion
der Bundesärztekammer und
Bestandteil der
Berufsordnung.
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2002
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Weiterentwicklung
der Erfassungssoftware
durch Mitarbeiter der Ärztekammer
Schleswig-Holstein (DIR-PRO) und
Etablierung dieses Portals.
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2003
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DIRpro
soll fertig gestellt
werden.
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Ohne
Förderung seitens der Industrie ist in vielen Ländern die Etablierung
und Weiterführung medizinischer Register im Bereich der humanen
Reproduktionsmedizin nicht möglich.
Somit
ist auch in Deutschland dank einiger Unternehmen eine kontinuierliche
und problemorientierte Entwicklung möglich gewesen. Hierbei sei betont,
dass eine Einflussnahme auf die Datenerhebung, Auswertung und
Präsentation nicht stattgefunden hat oder stattfindet.
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