Kinderwunsch-Lexikon und Häufige Fragen und Antworten

Was die Patientinnen und Patienten interessiert

Aufgrund der vielen Anfragen wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass das Register keine konkreten Zentrum-bezogenen Informationen veröffentlichen und weitergeben darf.

Die „Ehrlichkeit“ der Dokumentationen ist von ausschlaggebender Bedeutung und eines der wichtigen Merkmale des Deutsche IVF-Registers. Erfahrungen aus anderen Ländern, die sogar einer Veröffentlichungspflicht der einzelnen Zentrumsergebnisse hatten, zeigten: je mehr Werbung dann damit unternommen wurde, desto mehr wurden die Dokumentationen und Ergebnisse geschönt. Die Folge: Geschönte Zahlen nutzen weder den wissenschaftlichen Auswertungen noch den Trends und Verbesserungspotentialen, die das Register daraus abgeleitet. Und deshalb nutzen sie in dann auch nicht den Patientinnen und Patienten bei der Frage, welches Kinderwunschzentrum denn wohl das beste Zentrum ist.

Ein direkter Vergleich der Ergebnisse ist daher nur in anonymisierter Form möglich. Jedes Zentrum hingegen, das Mitglied im Deutschen IVF-Register und damit diesbezüglich ein sehr gutes Qualitätsmerkmal besitzt, kennt neben den nationalen Zahlen auch seine eigenen Zahlen, Daten und Auswertungen aus dem Deutschen IVF-Register.

Da das Ergebnis hauptsächlich von den Faktoren „Alter der Frau“, „Anzahl der übertragenen Embryonen“ und „Qualität der übertragenen Embryonen“ abhängt, lässt sich diese Frage am besten bspw. anhand der Tabelle auf Seite 37 des D·I·R Jahrbuchs 2016 beantworten. Vereinfacht gesagt ist die Erfolgswahrscheinlichkeit umso höher, je jünger die behandelte Frau ist und je häufiger ein oder zwei „ideale“ Embryonen übertragen werden. Ein konkretes Beispiel: anhand der Tabelle lässt sich erkennen, dass die Wahrscheinlichkeit, bei der Rückgabe eines „idealen“ Embryos schwanger zu werden, bei einer 33-jährigen Frau ungefähr 33% beträgt. Wäre diese Frau nicht 33, sondern 37 Jahre alt, betrüge die Schwangerschaftsrate bei Rückgabe eines „idealen“ Embryos noch 23%. Ließe sich die 37 Jahre alte Frau nicht einen, sondern 2 „ideale“ Embryonen übertragen, wäre die Schwangerschaftswahrscheinlichkeit ca. 39%, aber ungefähr jede vierte Schwangerschaft wäre in diesem Fall eine Zwillingsschwangerschaft.

Wie man ebenfalls bspw. aus der Tabelle auf Seite 37 des D·I·R-Jahrbuchs 2016 klar erkennen kann, erhöht die Rückgabe von mehr als 2 Embryonen (auch eine Rückgabe von 3 Embryonen wäre vom Gesetz her ja prinzipiell möglich) die Schwangerschaftswahrscheinlichkeit nicht! Auf der anderen Seite kommen Zwillings- und Drillingsschwangerschaften deutlich häufiger vor, wenn zwei oder drei Embryonen übertragen werden. Auch wenn manches Kinderwunschpaar spontan vielleicht gerne Zwillinge oder Drillinge bekäme, kennen wir als Frauenärztinnen und -ärzte die Risiken der Mehrlingsschwangerschaften, die häufiger zu niedrigeren Geburtsgewichten und Frühgeburten führen und im schlimmsten Fall auch zu dauerhaften Schädigungen der Kinder beitragen können.

Viel sinnvoller ist es daher, lediglich einen oder maximal zwei Embryonen zu übertragen. Da sich nicht jede befruchtete Eizelle innerhalb der ersten fünf Tage nach der Befruchtung entwickelt, steigt die Wahrscheinlichkeit, einen oder zwei „ideale“ Embryonen übertragen zu können an, wenn mehr befruchtete Eizellen kultiviert werden, als das Paar für die Übertragung im jeweiligen Behandlungszyklus wünscht. Dieses Verfahren wird als „Deutscher Mittelweg“ bezeichnet und hat über die Jahre zu einer deutlichen Steigerung der Schwangerschaftsraten beigetragen. Sollten mehr befruchtete Eizellen oder Embryonen vorhanden sein als übertragen werden sollen, lassen sich diese für spätere Behandlungen einfrieren. Damit bleibt die Gesamtzahl der Kinder, die das Paar durch diese künstliche Befruchtung bekommen kann, dieselbe, aber das Risiko für Mehrlingsschwangerschaften sinkt deutlich ab.

Kinder zu haben und eine Familie zu gründen gehört für viele Menschen zu den wesentlichen Lebensinhalten und ist tragende Bedingung für die Gestaltung der gesellschaftlichen Zukunft. Manche Personen sind jedoch für die Gründung einer Familie auf die Hilfe der Fortpflanzungsmedizin angewiesen. Die Rechtslage ist in Deutschland seit Langem unzureichend: Das Embryonenschutzgesetz stammt von 1990, ist somit bereits einige Jahrzehnte alt und erfasst somit viele neue reproduktionsmedizinische Entwicklungen nicht. In der veröffentlichten Stellungnahme „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung“ sprechen sich die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften deswegen für ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz aus.

Das Embryonenschutzgesetz von 1990 regelt bis heute weitgehend unverändert den Umgang mit der Fortpflanzungsmedizin. Diese Rechtslage zwingt die Behandelnden nicht selten zu einer dem heutigen internationalen medizinischen Stand nicht mehr angemessenen Behandlung und führt zu unnötigen Risiken für Mutter und Kind. Darüber hinaus wird das Embryonenschutzgesetz dem gesellschaftlichen Wandel und der Vielfalt heutiger Familienformen nicht mehr gerecht. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe der Leopoldina und der Akademienunion hat sich mit den medizinischen, rechtlichen und ethischen Fragen der Fortpflanzungsmedizin beschäftigt. Besonderes Augenmerk widmen die Autorinnen und Autoren der Aufklärung und Beratung einschließlich der psychosozialen Beratung der betroffenen Paare sowie der Organisation und Finanzierung der Fortpflanzungsmedizin.

Einen guten Überblick über die Eckpunkte der Empfehlungen und Stellungnahme finden sich online im interaktiven Dossier “Fortpflanzungs­medizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung”.